Reitplakette im Kreis Viersen

Reiter benötigen für Ausritte in Landschaft und Wald gültige Reitkennzeichen und -plaketten. Diese bekommen Pferdehalter aus dem Kreis Viersen für das Jahr 2012 im Kreishaus, Rathausmarkt 3 in Viersen. Sie können während der Sprechzeiten in Zimmer 1210 (erste Etage) montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr bezogen werden, Telefon 02162/391406, per Fax 02162/39-1436, per E-Mail cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de oder bauen-landschaft-planung@kreis-viersen.de oder per Online-Formular.
Mit der Ausgabe der Jahresplaketten erhebt der Kreis Viersen die Reitabgabe. Mit dieser werden Instandsetzungsarbeiten und erforderliche Neuanlagen finanziert. Die Kosten betragen für Reiter 39,50 Euro für Kenzeichen und Jahresplakette sowie 30,50 Euro nur für die Jahresplakette, wenn ein Kennzeichen vorhanden ist. Besitzer von Reiterhöfen für Mietpferde bezahlen 89,50 Euro beziehungsweise 80,50 Euro.
Wer ohne Reitkennzeichen und -plakette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Fahren mit Gespannen (Kutsche, Sulky) fällt nicht unter die Reitregelung. Gespanne dürfen in der freien Landschaft auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen fahren, nicht aber im Wald.
